Schadengutachten

Schadengutachten, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall im Straßenverkehr hatten:

 

Sie dienen der Beweissicherung, damit gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers klar ist, welcher Schaden verursacht wurde und was die Versicherung für den Schaden an Ihrem Auto bezahlen muss.

 

Als KFZ-Sachverständiger ist es meine Aufgabe, dieses Schadengutachten für Sie anzufertigen.

 

Die Kosten für dieses Gutachten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.

 

Sie bezahlen mich für dieses Gutachten auch nicht im Voraus, sondern ich werde für dieses Gutachten von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt, sofern kein Bagatellschaden vorliegt. Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Kosten für die Reparatur des Autos bei weniger als etwa 700 Euro betragen.

 

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht, sich einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu suchen.

Neben der Feststellung der Reparaturkosten des Autos befasst sich das Gutachten auch mit der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes.


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