Unverschuldeter Schaden

Hatten Sie einen Unfall im Straßenverkehr, der durch den anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde?

 

Sofern kein Bagatellschaden entstanden ist, also sofern eine Schadenshöhe von mehr als etwa 700 Euro entstanden ist, können Sie einen KFZ-Sachverständigen beauftragen, für Sie ein Schadengutachten zu erstellen.
Die Kosten für das Erstellen dieses Schadengutachtens übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.


Durch dieses Gutachten bekommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Orientierung, wie groß der entstandene Schaden ist.
Gerne erstelle ich für Sie dieses Gutachten.


Rufen Sie mich an unter der Handy-Nummer 01520 8568 914 oder hinterlassen Sie ein Nachricht auf dieser Website.


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